Gerne zeigen wir Ihnen unsere Auftrags-Möglichkeiten auf:
Standard-Auftrag
Dieses Mandat ist für alle geeignet, welche sich selbst nicht um die Vermarktung kümmern und trotzdem die vollständige Kontrolle über die Vermarktung behalten möchten. Dank der exklusiven Vermarktungsart können Sie das bestmögliche Vermittlungsergebnis erzielen. Dabei profitieren Sie von einer reduzierten Erfolgsprovision.
Konditionen (Verkauf)
- Reine Erfolgsprovision: 1.5% (keine Mindestprovision)
- Monatliches Marketingpaket kostenlos
Konditionen (Vermietung)
- Reine Erfolgsprovision: 0.5 Bruttomonatsmieten (keine Mindestprovision)
- Monatliches Marketingpaket kostenlos
Promo-Auftrag
Diese nicht-exklusive Mandats-Form ist perfekt für Sie, wenn Sie nach wie vor die Möglichkeit haben möchten, eigene Interessent*innen zu suchen und / oder andere Makler*innen zu engagieren. Finden Sie dabei eine eigene Kauf- bzw. Mietpartei, fällt natürlich keine Provision an. So behalten sich sämtliche Freiheiten und profitieren trotzdem von unserer Dienstleistung.
Konditionen (Verkauf)
- Reine Erfolgsprovision: 2.5% (keine Mindestprovision)
- Monatliches Marketingpaket kostenlos
Konditionen (Vermietung)
- Reine Erfolgsprovision: 1 Bruttomonatsmiete (keine Mindestprovision)
- Monatliches Marketingpaket kostenlos
*Bei gewerblichen Immobilien wird die Provision individuell, jedoch nach den gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-/ Maximalbeträgen vereinbart.
Als Immobilienankäufer*in bzw. -anmieter*in:
Die Provision richtet sich dabei nach den gesetzlich vorgegebenen Provisionssätzen der Maklerverordnung.
Kauf*
- bei einem Wert bis € 36.336,42 je 4%
- von € 36.336,43 bis € 48.448,50 beträgt die Maximalprovision € 1.453,46
- ab € 48.448,51 je 3%
*jeweils zzgl. 20% USt
Miete
- Bei einem Mietvertrag, der auf 3 Jahre bzw. bis zu 3Jahren befristet ist, fällt 1 BMM an.
- Bei einem Mietvertrag, der länger als 3 Jahre befristet ist, fallen 2 BMM Vermittlungsprovision an.
Bei gewerblichen Immobilien
- Befristung unter 3 Jahren = 1 BMM
- Mindestens 2 aber nicht länger als 3 Jahre = 2 BMM
- Befristung über 3 Jahren = 3 BMM