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Barrierefreies wohnen: Barrierefreiheit bei Immobilien

11.01.2023
Frau im Rollstuhl mit einem Hund in ihrer Wohnung

Autor/-in

Alicia Schärer

Kategorien

  • Vermittlung
  • Ausbildung
  • Markt

Immer wieder haben Maklerinnen und Makler mit dem Thema Barrierefreiheit zu tun. Was ist das und was ist wichtig? Spannendes dazu lesen Sie im untenstehenden Artikel.

Barrierefrei nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sind Bauten, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Das BGStG gilt ab 1.1.2016 und räumt Menschen mit einer länger als 6 Monate dauernden Behinderung das Recht auf Barrierefreiheit ein.

Eine konkrete Ausgestaltung einer Wohnung oder baulichen Anlage wird im Gesetz leider nicht festgelegt. Das muss, wie so oft, im Einzelfall überprüft werden. Aber gute Anhaltspunkte können die einschlägigen »Bau-Vorschriften«, insbesondere die jeweilige Bauordnung, die OIB-Richtlinie 4 sowie die ÖNORM B1600 liefern. Hier sind die Pflichten zur barrierefreien Gestaltung – meistens ab Erreichen bestimmter Schwellenwerte – nachzulesen.

Das Gesetz verpflichtet Anbietende von Wohnungen auch Personen mit Behinderung weder unmittelbar noch mittelbar zu diskriminieren. Was versteht man darunter?

Diskriminierend wäre etwa, eine Wohnung nicht an Personen zu vergeben, weil diese behindert sind. Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn Personen mit Behinderung benachteiligt werden und dies sachlich und verhältnismäßig nicht gerechtfertigt werden kann. Z.B. steht in der Hausordnung, dass Hunde untersagt sind, ohne Ausnahmen für Assistenzhunde vorzusehen.

Betroffen sind alle Immobilien-Angebote, die sich an die Öffentlichkeit richten – also etwa die Bewerbung von Objekten durch die Maklerin oder durch den Makler. Im Übrigen muss die Information über die Immobilie ebenfalls bereits barrierefrei sein.

Was kann passieren, wenn ein Angebot nicht barrierefrei ist?

Menschen mit Behinderung, die vom Angebot Gebrauch machen möchten, können auf Schadenersatz klagen. Allerdings muss vor der Einbringung der Klage ein kostenloses Schlichtungsverfahren geführt werden. Hier soll geprüft werden, ob die Beseitigung der Barriere zumutbar ist und eine außergerichtliche Einigung möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass eine Bestandgeberin oder ein Bestandgeber (oder Verkäuferin bzw. Verkäufer) ein Objekt in brauchbarem Zustand zu übergeben hat. Was das genau heißt, ergibt sich aus dem Vertragszweck sowie aus der Ortsüblichkeit und Verkehrsauffassung.

Leider sind bei uns zu wenige Wohnungen barrierefrei. Im Moment wird beim barrierefreien Bauen vor allem auf Menschen mit körperlicher Behinderung geachtet. Menschen etwa mit Seh- oder Hörbehinderung werden (noch) nicht berücksichtigt.

Barrierefreiheit beginnt bereits bei der Planung, sagt man. Flexible Lösungen ermöglichen nicht nur Menschen mit Behinderung einen unkomplizierten und gefahrlosen Alltag, sondern führen auch im Alter trotz Einschränkungen zu einer hohen Lebensqualität.

Einige Grundregeln fürs barrierefreie Bauen (werden sie beachtet, wird selbstständiges und uneingeschränktes Wohnen ermöglicht):

  1. Haus und Wohnung sollen eben sein – jede noch so kleine Schwelle kann zum Hindernis werden.
  2. Die wichtigsten Räume sollten möglich im Erdgeschoss geplant werden.
  3. Auf die richtige Höhe achten, damit man in jedem Alter, aber auch aus jeder Lage (Bett, Rollstuhl) Lichtschalter, Griffe etc. erreichen kann.
  4. Türen und Durchgänge in der richtigen Breite einplanen, damit man bequem durch jede Türe kommt, egal ob im Rollstuhl, mit Sack und Pack oder zu zweit, wenn man die Hilfe eines anderen Menschen braucht.
  5. Den 150cm-Kreis (vor Türen, in Vorräumen, am Balkon, im Eingangsbereich) einhalten. Er garantiert ausreichend Bewegungsfreiheit in jeder Lebenslage.

Fazit

Alle Menschen brauchen Barrierefreiheit, damit sie ihr Leben lang immer gut wohnen können. Vielleicht ist das auch eine Aufklärungsaufgabe für uns Maklerinnen und Makler.

Sind Sie ein Verkaufstalent? Wir suchen motivierte Quereinsteigerinnen oder Quereinsteiger!

Autor/-in

Alicia Schärer

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