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Gebäude- und Haushalts­versicherung – was Sie wissen sollten

19.04.2024
Person im Anzug sitzt am Schreibtisch und hält Modellhaus in der Hand

Autor/-in

Benjamin Hofmann

Kategorien

  • Verkauf
  • Vermieten

Ein Immobilienwechsel bringt viele bürokratische Herausforderungen mit sich, insbesondere im Bereich der Versicherungen. Ob Gebäude- oder Haushaltsversicherung – der Übertragungsprozess kann komplizierte Fragen zur Weiterführung, Kündigung und zu den Rechten des neuen Eigentümers aufwerfen. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Versicherungsverhältnis effektiv managen und mögliche Fallen vermeiden können, um bei einem Eigentumswechsel bestens geschützt zu sein.

Was passiert mit der Gebäude-Sachversicherung und was ist zu beachten?

Wird eine versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, ist damit das Versicherungsverhältnis nicht automatisch beendet. Vielmehr ist es so, dass anstelle des Veräußerers der Erwerber in das Versicherungsverhältnis eintritt und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten gegen sich gelten lassen kann und muss.

Aufgrund dieses Vertragseintritts entsteht auch eine solidarische Haftung sowohl des Veräußerers, als auch des Erwerbers, für Prämien, die im Zeitpunkt der Veräußerung der versicherten Sache gegenüber der Versicherung noch aushaften. Um hier eine Haftung für Schulden des Veräußerers auszuschließen, müssen den Veräußerungsverträgen entsprechende Klauseln aufgenommen werden, dass sämtliche unberechtigt aushaftenden Forderungen vor dem Unterfertigungszeitpunkt im Innenverhältnis der Veräußerer zu erledigen hat.

Sofern gewünscht ist, dass die abgeschlossene Versicherung weiter besteht, muss dem Versicherungsunternehmen die Veräußerung bekannt gegeben werden; erst dann wird der Versicherungsunternehmer gegen ihn begründete Forderungen aus dem Versicherungsverhältnis durch den Erwerber gegen sich gelten lassen. Wird die Versicherung nicht informiert, bleibt sie für Versicherungsfälle, die später als einen Monat nach dem der Veräußerer oder der Erwerber den Umstand der Veräußerung der Versicherung hätte melden müssen, leistungsfrei.

Die Versicherung muss aber dann leisten, wenn die Anzeige, dass eine Veräußerung stattgefunden hat, nicht vorsätzlich unterlassen wurde und die Veräußerung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls oder auf den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung hat.

Ist die Übernahme der bestehenden Versicherung nicht gewünscht, muss diese gekündigt werden.

Wie kann ich das Versicherungsverhältnis beenden?

Versicherungen, wie sonstige Dauerschuldverhältnisse auch, können immer nur zu gewissen Fristen und Termine gekündigt werden, idR am Ende der Versicherungsperiode.

Eine Ausnahme hierzu stellt der Eigentümerwechsel bei Liegenschaften dar. Eine bestehende Gebäudeversicherung kann im Falle der Liegenschaftsübertragung sofort beendet werden, sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

ACHTUNG - die Frist innerhalb derer die außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden kann, beträgt 1 Monat ab Zustellung des Grundbuchbeschlusses über die Eintragung des Eigentumsrechtes.

Wird diese Frist versäumt, tritt der Erwerber in den bestehenden Versicherungsvertrag ein und kann die Gebäudeversicherung dann nur zur Hauptfälligkeit der Prämie aufgekündigt werden.

Hat der Erwerber vom Bestehen der Versicherung nichts gewusst, bleibt das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen, in welchem der Erwerber vom Bestehen der Versicherung Kenntnis erlangt. Hier kommt es in der Regel zu Beweisschwierigkeiten. Der Zeitpunkt der Veräußerung ist im Grundbuch eindeutig nachvollziehbar. Daher kommt es oft vor, dass sie die Versicherungen schlichtweg auf diesen Zeitpunkt beziehen und nach Ablauf von einem Monat ausgesprochene Kündigungen nicht als sofort gültig anerkennen. Der Erwerber, der vom Bestehen der Versicherung keine Kenntnis hatte, muss dann beweisen, ab wann er hiervon Kenntnis erlangt hat und dass seine Kündigung noch innerhalb der Monatsfrist erfolgt ist. Dies ist mitunter ein schwieriges Unterfangen und kann dazu führen, dass Erwerber erst zur nächsten Hauptfälligkeit das Vertragsverhältnis zur Versicherung beenden können.

Dieses außerordentliche Kündigungsrecht betrifft jede Art der Veräußerung, somit auch Schenkungen.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der vorzeitigen Vertragsauflösung?

Wird ein bestehendes Versicherungsverhältnis innerhalb der Monatsfrist vom Erwerber gekündigt, haftet dieser - anders als im Falle des Vertragseintritts - für allfällige nicht gezahlte Prämien des Veräußerers. In einem solchen Fall ist die Versicherung angehalten, die offenen Prämien beim Veräußerer einzufordern.

Kann auch die Versicherung das Vertragsverhältnis auflösen?

Neben dem Erwerber ist aber auch die Versicherung berechtigt, das Versicherungsverhältnis zum Erwerber unter Einhaltung einer Frist von einem Monat ab Kenntnis der Veräußerung, zu kündigen. Auch hier gilt, dass eine Kündigung an die Frist gebunden ist, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats ausgesprochen und dem Erwerber zugegangen ist.

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Zwei Menschen sprechen in einem Büro miteinander

Was passiert mit der Haushalts-Versicherung und was ist zu beachten?

Die Haushaltsversicherung können Sie in folgenden Fällen kündigen:

  • Kündigung wegen Wohnungswechsel
    Wenn Sie umziehen, können Sie auch Ihre Haushaltsversicherung wechseln. Bei der Kündigung Ihrer Versicherung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Kündigung vor der Übersiedlung erfolgt, da der Versicherungsvertrag sonst unter Umständen automatisch auf den neuen Wohnsitz übergeht.

 

  • Zum Vertragsablauf und danach jedes Jahr
    Verträge in der Haushaltsversicherung laufen meist 3 Jahre oder mehr. Zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit und danach jährlich können Sie in jedem Fall Ihren Vertrag kündigen. Sie sollten darauf achten, dass die Kündigung spätestens ein Monat vor dem jeweiligen Ablaufdatum bei der Versicherung einlangt.
    Wichtig: Bei Vertragslaufzeiten von mehr als 3 Jahren können Sie trotzdem nach 3 Jahren kündigen, allerdings kann es unter Umständen zur Rückverrechnung eines gewährten Laufzeitrabatts kommen.

 

  • Kündigung nach einem Schaden
    Im Versicherungsfall können unter bestimmten in den Versicherungsbedingungen aufgezählten Voraussetzungen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen.

 

Wie kündigt man eine Haushaltsversicherung richtig?

Je nach Grund der Kündigung gibt es gewisse Stichtage, zu denen die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein muss, um gültig zu werden. Bei der Kündigung zum Vertragsablauf können Sie mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf kündigen. Bei Kündigung wegen Wohnungswechsels sollten Sie vor dem Umzug die alte Versicherung kündigen. Bei einer Kündigung wegen eines Schadenfalls kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung der Zahlung gekündigt werden, bei gerichtlicher Auseinandersetzung rund um die Zahlung des Schadens innerhalb eines Monats nach Vorliegen eines Urteils.

Schriftliche Kündigung

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und benötigen Ihre Unterschrift, daher kündigen Sie am besten per Fax oder Brief.

Achtung: es zählt das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens bei der Versicherung, daher sollten Sie entweder einige Tage vorher den Brief wegschicken oder noch besser per Fax die Kündigung durchführen. In diesen Fällen gilt Ihre Kündigung auf alle Fälle am gleichen Tag als bei der Versicherung eingegangen.

Versicherungen sind sehr komplexe Themen, daher unbedingt immer mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater Ihres Vertrauens Kontakt aufnehmen.

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie ermitteln? Wir unterstützen Sie gerne.

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Benjamin Hofmann

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