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Grundverkehr & Genehmigungen – was bei Zweitwohnsitz und Ausländererwerb zu beachten ist.

02.06.2026
Person unterschriebt Dokument auf Tisch

Autor/-in

Benjamin Hofmann

Kategorien

  • Markt
  • Kauf

Österreich zählt zu den begehrtesten Immobilienmärkten im deutschsprachigen Raum, der Wunsch, hierzulande eine Immobilie zu erwerben, ist sowohl bei inländischen Käuferinnen und Käufern als auch bei internationalen Interessentinnen und Interessenten ungebrochen. Doch wer eine Immobilie in Österreich kaufen möchte, stößt schnell auf ein komplexes rechtliches Geflecht: das österreichische Grundverkehrsrecht. Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen, erklärt die häufigsten Fehler und zeigt auf, wie eine professionelle Immobilienvermittlung dabei helfen kann, rechtssicher zu kaufen oder zu verkaufen.

  • Grundverkehrsgenehmigung: Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EWR-Ländern benötigen in nahezu allen österreichischen Bundesländern eine behördliche Genehmigung, bevor sie eine Immobilie erwerben können.
  • Zweitwohnsitz: Die Ausweisung einer Immobilie als Zweitwohnsitz unterliegt in vielen Bundesländern strengen Widmungsvorschriften und kann die Nutzung sowie den Weiterverkauf erheblich einschränken.
  • Frühzeitige Beratung ist entscheidend: Wer ohne rechtliche Vorabklärung kauft oder sich auf ungeprüfte Zusagen verlässt, riskiert nicht nur den Kaufvertrag, sondern auch erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen.

Was ist das Grundverkehrsrecht und warum existiert es?

Das Grundverkehrsrecht ist ein österreichisches Rechtsgebiet, das den Erwerb von Liegenschaften – also Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen – regelt und kontrolliert. Es dient ursprünglich dem Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Bodens sowie der Sicherung einer geordneten Raumordnung. In der Praxis bedeutet das: Nicht jede natürliche oder juristische Person kann in Österreich ohne Weiteres Immobilien erwerben. Insbesondere für Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates sind, sowie in bestimmten Fällen auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die keinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, gelten besondere Genehmigungspflichten.

Da das Grundverkehrsrecht in Österreich Ländersache ist, gibt es nicht ein einheitliches Gesetz, sondern neun verschiedene Landesgesetze. Tirol, Salzburg, Vorarlberg, Kärnten, die Steiermark, Niederösterreich, Oberösterreich, Wien und das Burgenland – jedes Bundesland hat eigene Regelungen, Verfahren und Behörden. Diese Fragmentierung macht das Thema für Außenstehende besonders unübersichtlich und unterstreicht, wie wichtig eine individuelle, länderspezifische Rechtsberatung ist, bevor ein Kaufvertrag unterzeichnet wird.

Wer braucht eine Grundverkehrsgenehmigung?

Die Frage, ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab: von der Staatsangehörigkeit der erwerbenden Person, von ihrem Wohnsitz, von der Art der Liegenschaft und vom jeweiligen Bundesland. Grundsätzlich gilt: EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie EWR-Angehörige sind in den meisten Bundesländern von der allgemeinen Genehmigungspflicht ausgenommen – zumindest dann, wenn sie die Immobilie zur Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes erwerben möchten. Anders verhält es sich bei Drittstaatsangehörigen, also Personen aus Ländern außerhalb der EU und des EWR. Sie benötigen in der Regel in allen österreichischen Bundesländern eine explizite Genehmigung der zuständigen Grundverkehrsbehörde.

Doch auch innerhalb der EU gibt es Feinheiten. Wer beispielsweise als EU-Bürger in Österreich lediglich einen Ferienaufenthalt plant und die Immobilie nicht als Hauptwohnsitz nutzen will, kann je nach Bundesland ebenfalls genehmigungspflichtig sein. In Tirol etwa – einem der begehrtesten Ferienimmobilienmärkte Europas – sind die Regelungen besonders streng. Dort wird sehr genau geprüft, ob eine Immobilie für den dauerhaften Wohnsitz genutzt oder ob sie als Ferienwohnung oder Zweitwohnsitz betrieben werden soll. Die Grundverkehrsbehörden in Tirol können einen Kauf sogar dann untersagen, wenn die widmungsrechtliche Nutzung nicht dem angegebenen Verwendungszweck entspricht.

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Zweitwohnsitz in Österreich: Widmung, Widmungsänderung und die Tücken im Detail

Einer der häufigsten Irrtümer beim Immobilienkauf in Österreich betrifft den Begriff des Zweitwohnsitzes. Viele Kaufinteressierte gehen davon aus, dass es sich dabei lediglich um eine Frage der persönlichen Lebensgestaltung handelt – dass man also schlicht entscheidet, ob man in einer Immobilie seinen Hauptwohnsitz begründet oder sie als Feriendomizil nutzt. In Österreich ist das jedoch eine Frage des Raumordnungs- und Grundverkehrsrechts, die in vielen Fällen behördlich geregelt ist.

Eine Liegenschaft, die als Zweitwohnsitz gewidmet ist oder die in einer Zone liegt, in der Zweitwohnsitze per Raumordnung nicht gestattet sind, kann nicht nach Belieben als solcher genutzt werden. Umgekehrt darf eine Immobilie, die als Hauptwohnsitz gewidmet ist, in bestimmten Regionen nicht als Ferienwohnung vermietet oder dauerhaft leer gelassen werden. Die Gemeinden haben in vielen Bundesländern das Recht, Zweitwohnsitze per Verordnung zu beschränken oder gänzlich zu untersagen – ein Instrument, das insbesondere in touristisch stark frequentierten Regionen wie dem Tiroler Oberland, dem Pinzgau oder dem Salzkammergut zunehmend eingesetzt wird.

Wer eine Liegenschaft kauft, ohne die Widmungssituation vorab zu prüfen, riskiert erhebliche Probleme: Eine nachträgliche Nutzungsänderung ist oft nur mit großem bürokratischen Aufwand und langen Verfahrensdauern möglich – wenn überhaupt. In einigen Fällen ist eine Widmungsänderung schlicht nicht genehmigungsfähig. Das bedeutet im Klartext: Man kauft eine Immobilie, kann sie aber nicht so nutzen, wie man es beabsichtigt hatte.

Ausländererwerb: Besonderheiten für Drittstaatsangehörige

Für Staatsangehörige aus Drittstaaten – also Personen, die weder EU- noch EWR-Bürgerinnen und -Bürger sind – gelten in Österreich besonders strenge Regelungen beim Immobilienerwerb. In nahezu allen Bundesländern ist eine ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Grundverkehrsbehörde erforderlich, bevor ein Kaufvertrag rechtsgültig werden kann. Das bedeutet: Ein ohne diese Genehmigung abgeschlossener Kaufvertrag ist schwebend unwirksam und kann nachträglich für nichtig erklärt werden, wenn die Genehmigung nicht erteilt wird.

Die Genehmigung wird von der Behörde anhand verschiedener Kriterien erteilt oder verweigert. Dabei spielen unter anderem der Verwendungszweck der Immobilie, der Nachweis eines berechtigten Interesses am Erwerb sowie die wirtschaftliche und persönliche Situation der Antragstellerin bzw. des Antragstellers eine Rolle. In einigen Bundesländern wird zudem geprüft, ob der Erwerb raumordnungsrechtlich unbedenklich ist und ob öffentliche Interessen – etwa der Schutz landwirtschaftlicher Flächen – entgegenstehen.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Genehmigungsverfahren Zeit braucht. Kaufinteressierte sollten daher frühzeitig mit dem Verfahren beginnen und keinesfalls davon ausgehen, dass eine Genehmigung automatisch oder innerhalb weniger Tage erteilt wird. In der Praxis empfiehlt es sich, das Genehmigungsverfahren parallel zur Vertragsverhandlung einzuleiten und den Kaufvertrag entsprechend mit einer aufschiebenden Bedingung zu versehen, die erst mit Erteilung der behördlichen Genehmigung wirksam wird.

Häufige Fehler beim Immobilienkauf als Ausländer in Österreich

In der Beratungspraxis zeigt sich immer wieder, dass ausländische Kaufinteressierte – aber auch inländische Käuferinnen und Käufer ohne einschlägige Erfahrung – bestimmte Fehler besonders häufig begehen. Ein klassischer Irrtum ist die Annahme, dass ein notariell beglaubigter Kaufvertrag automatisch rechtsgültig ist. In Österreich ist ein Kaufvertrag für eine genehmigungs­pflichtige Liegenschaft erst dann vollständig wirksam, wenn auch die behördliche Genehmigung vorliegt und der Eigentumserwerb im Grundbuch eingetragen ist.

Ein weiterer verbreiteter Fehler ist das Vertrauen auf mündliche Zusagen – etwa die Aussage, dass eine Ferienwohnung problemlos als Zweitwohnsitz genutzt werden darf. In Österreich zählen in Grundstücksangelegenheiten grundsätzlich nur schriftlich dokumentierte Fakten, und selbst diese müssen im Lichte der aktuellen Gesetzgebung und Widmungssituation geprüft werden. Mündliche Zusicherungen, die nicht mit dem tatsächlichen rechtlichen Rahmen übereinstimmen, entfalten keine rechtliche Bindungswirkung und schützen Käuferinnen und Käufer nicht vor negativen Konsequenzen.

Schließlich wird auch die steuerliche Dimension häufig unterschätzt. Der Erwerb einer Immobilie in Österreich ist mit der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises sowie mit Grundbucheintragungsgebühren von 1,1 Prozent verbunden. Hinzu kommen Notariats- und Anwaltskosten sowie gegebenenfalls Maklerprovisionen. Wer diese Nebenkosten nicht frühzeitig in seine Finanzplanung einbezieht, erlebt beim Abschluss häufig unangenehme Überraschungen.

Chalet im Grünen bei blauem Himmel

Warum professionelle Immobilienvermittlung den Unterschied macht

Der österreichische Immobilienmarkt ist ohne Fachkenntnis schwer zu navigieren. Wer ohne professionelle Begleitung kauft, riskiert nicht nur rechtliche Fallstricke, sondern auch finanzielle Verluste. Eine erfahrene Immobilienvermittlung kennt die lokalen Gegebenheiten, die spezifischen Grundverkehrsgesetze der jeweiligen Bundesländer und die Gepflogenheiten der zuständigen Behörden. Sie kann Kaufinteressierte frühzeitig auf potenzielle Hindernisse hinweisen, geeignete Liegenschaften vorfiltern und gemeinsam mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Notarinnen und Notaren für einen reibungslosen Ablauf sorgen.

Besonders für ausländische Käuferinnen und Käufer ist die Zusammenarbeit mit einer lokalen Fachperson unerlässlich. Sie fungiert nicht nur als Schnittstelle zu den Behörden, sondern hilft auch dabei, sprachliche und kulturelle Barrieren zu überwinden und Missverständnisse zu vermeiden, die im Ernstfall sehr teuer werden können. Eine gute Immobilienvermittlung begleitet ihre Kundschaft vom ersten Beratungsgespräch bis zur Schlüsselübergabe – und darüber hinaus.

Fazit

Der Erwerb einer Immobilie in Österreich ist für viele Menschen ein Lebenstraum – sei es als dauerhafter Wohnsitz, als Feriendomizil in den Alpen oder als Kapitalanlage in einer der attraktivsten Wirtschaftsregionen Europas. Doch dieser Traum kann schnell zur Herausforderung werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht von Anfang an im Blick behalten werden. Das österreichische Grundverkehrsrecht, die länderspezifischen Genehmigungspflichten und die komplexen Widmungsvorschriften erfordern sorgfältige Vorbereitung, professionelle Beratung und ein tiefes Verständnis der lokalen Gegebenheiten.

Wer diese Hausaufgaben macht und auf die Expertise einer erfahrenen Immobilienvermittlung setzt, hat beste Voraussetzungen für einen erfolgreichen, rechtssicheren und stressfreien Immobilienerwerb in Österreich – ganz gleich ob als österreichische Staatsbürgerin, EU-Angehöriger oder Drittstaatsangehörige.

Obwohl dieser Beitrag sorgfältig recherchiert wurde, kann keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen werden. BETTERHOMES übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden oder Konsequenzen, die sich aus der Nutzung dieser Informationen ergeben. Der Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung.

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