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KIM-Verordnung: Das ändert sich ab Juli 2025

23.06.2025
Mann unterschreibt Mietvertrag

Autor/-in

Benjamin Hofmann

Kategorien

  • Kauf
  • Markt

Ab Juli 2025 treten in Österreich bedeutende Änderungen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) in Kraft. Diese Neuregelungen sollen sowohl die Stabilität des Finanzmarktes erhöhen als auch Privatpersonen vor Überschuldung schützen. Gerade für Immobilienkäufer und -vermittler ist es entscheidend, die neuen Bestimmungen genau zu kennen. Denn sie beeinflussen nicht nur die Vergabe von Immobilienkrediten, sondern auch die Planung und Realisierung von Wohnträumen in Österreich. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich konkret ändert, wen die Neuerungen betreffen und welche strategischen Schritte jetzt notwendig sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die KIM-Verordnung wird ab Juli 2025 angepasst: Kreditinstitute erhalten mehr Flexibilität bei der Kreditvergabe.
  • Immobilienkäufer müssen dennoch auf ausreichendes Eigenkapital und realistische Kreditlaufzeiten achten.
  • Die neuen Regelungen könnten vor allem jungen Käufern und Familien entgegenkommen, bergen aber auch Risiken.

Warum läuft die KIM-Verordnung aus? 

Die aktuell gültige KIM-Verordnung wird mit 1. Juli 2025 auslaufen – dies gab unter anderem die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bekannt. Die Entscheidung, die Verordnung nicht zu verlängern, wurde damit begründet, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert haben und die Regulierung in ihrer bisherigen Form viele Haushalte vom Immobilienkauf ausgeschlossen hat. Insbesondere junge Familien und Ersterwerber hatten es schwer, die hohen Anforderungen zu erfüllen. Mit dem Auslaufen der Regelung sollen neue Impulse für einen faireren Zugang zum Wohnmarkt gesetzt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Banken künftig weiterhin interne Standards anwenden oder neue Auflagen folgen, um eine verantwortungsvolle Kreditvergabe sicherzustellen.

Was ändert sich konkret ab Juli 2025? 

Die Überarbeitung bringt vor allem drei wesentliche Neuerungen: Erstens wird der maximale Beleihungsauslauf etwas gelockert. Während bisher mindestens 20 % Eigenmittel verlangt wurden, können Banken künftig in bestimmten Fällen Ausnahmen machen, etwa bei besonders bonitätsstarken Haushalten oder staatlich geförderten Projekten. Zweitens wird die maximale Schuldendienstquote von 40 % des Haushaltseinkommens in Ausnahmefällen erweiterbar. Das schafft Spielraum für individuelle Finanzierungsmodelle. Drittens können Banken nun unter bestimmten Bedingungen auch längere Kreditlaufzeiten als bisher zulässig anbieten, was die monatliche Belastung reduziert. Diese Lockerungen werden jedoch von verschärften Prüfpflichten begleitet, um Missbrauch zu verhindern.

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Wer ist von den Änderungen betroffen?

Die neuen Regelungen betreffen in erster Linie Privatpersonen, die ab Juli 2025 einen Immobilienkredit beantragen wollen. Aber auch für Immobilienvermittler, Bauträger und Finanzberater haben die Änderungen Auswirkungen: Sie müssen ihre Beratung anpassen und ihre Kunden umfassend aufklären. Besonders profitieren könnten junge Paare und Familien, die bisher an den strengen Eigenkapitalvorgaben gescheitert sind. Dennoch sollten Kreditnehmer weiterhin sorgfältig kalkulieren und realistische Finanzierungsmodelle wählen, denn auch mit den neuen Freiheiten bleibt die Verantwortung beim Kreditnehmer.

Welche Chancen und Risiken ergeben sich?

Die Reform der KIM-Verordnung schafft neue Möglichkeiten, birgt aber auch Risiken. Auf der positiven Seite stehen bessere Zugangschancen zum Immobilienmarkt, besonders für jene Bevölkerungsgruppen, die bislang durch die strikten Auflagen benachteiligt wurden. Auch für die Immobilienbranche könnte sich durch die Belebung des Marktes eine positive Dynamik ergeben. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Lockerungen zu sorgloseren Finanzierungsentscheidungen führen könnten. Deshalb bleiben Banken weiterhin in der Pflicht, die Kreditwürdigkeit genau zu prüfen und Kunden umfassend zu informieren. Immobilienkäufer sollten sich unbedingt auch unabhängig beraten lassen und verschiedene Modelle durchrechnen.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Mit den gelockerten Vorgaben der KIM-Verordnung könnte sich der Immobilienmarkt in Österreich mittelfristig wieder beleben. Die leichtere Zugänglichkeit zu Finanzierungen dürfte vor allem im mittleren Preissegment zu einem Anstieg der Nachfrage führen. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass sich auch das Preisniveau in urbanen Regionen stabilisieren oder sogar leicht erhöhen könnte. Für Bauträger bedeutet dies potenziell mehr Planungssicherheit und eine positive Perspektive für neue Projekte. Allerdings bleibt abzuwarten, wie stark die Nachfrage wirklich ansteigt und ob sich eine nachhaltige Erholung einstellen wird.

Makler zeigt Paar eine Wohnung

Empfehlungen für Kaufinteressierte und Vermittler 

Für künftige Immobilienkäufer ist es trotz der gelockerten Regelungen unerlässlich, sich intensiv mit den eigenen finanziellen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Die neuen Freiheiten bedeuten nicht, dass jede Finanzierung automatisch sinnvoll oder tragbar ist. Eine frühzeitige Beratung mit unabhängigen Finanzexperten sowie das Einholen mehrerer Angebote von Banken und Vermittlern schaffen eine solide Entscheidungsgrundlage. Zudem ist es wichtig, neben Zinsen und Raten auch die langfristige Lebenssituation zu berücksichtigen – etwa zukünftige Familienplanung, berufliche Veränderungen oder Renovierungsbedarfe.

Fazit: Gut informiert in die Zukunft investieren

Die Änderungen der KIM-Verordnung ab Juli 2025 markieren einen bedeutenden Wendepunkt für den Immobilienmarkt in Österreich. Sie bringen nicht nur neue Spielräume für Kreditnehmer, sondern auch eine gestärkte Verantwortung für alle Beteiligten – von Banken über Vermittler bis hin zu Käufern. Wer die neuen Rahmenbedingungen kennt, kann sich gezielter vorbereiten und bessere Entscheidungen treffen. Flexiblere Vorgaben bedeuten nicht automatisch weniger Risiko – sondern erfordern bewusste Planung und ehrliche Selbsteinschätzung. Gerade junge Menschen und Familien sollten die neuen Chancen nutzen, dabei aber realistische Finanzierungspläne aufstellen und langfristig denken. Wer jetzt gut informiert handelt, legt den Grundstein für ein stabiles und erfülltes Wohnen. Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

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Benjamin Hofmann

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