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Thermische Gebäude­sanierung – die Sanierungs­pflicht für Gebäude

15.12.2023
Alte Häuser nebeneinander in der Innenstadt

Autor/-in

Benjamin Hofmann

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Bis zum Jahr 2040 soll Österreich klimaneutral sein – auf dieses Ziel hat sich die Bundesregierung geeinigt. Um das zu erreichen müssen auch die Treibhausgas-Emissionen im Wohnbereich stark sinken. Die energetische Sanierung bestehender Gebäude ist dabei ein wichtiger Baustein. Aber es gibt noch viele offene Fragen:

Ist eine solche energetische Sanierung eigentlich Pflicht? Und was ist hinsichtlich einer Sanierungspflicht für die Zukunft zu erwarten?

Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Sanierungspflicht für Gebäude vorgelegt. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Treibhausgas-Emissionen zu senken und bis 2027 öffentliche Gebäude und nicht fürs Wohnen gedachte Bauten klimafreundlicher machen.

Sämtliche Gebäude in der Europäischen Union sollen bis 2050 klimaneutral sein – darauf hat sich kürzlich das EU-Parlament verständigt.

Im Zuge einer europaweiten Harmonisierung von Energieeffizienzklassen sollen alle bestehenden Wohngebäude aber schon bis 2030 auf einer Skala von A bis G, wobei G die schlechtesten 15 Prozent des Gesamtbestands des jeweiligen Mitgliedslands darstellt, mindestens Klasse E erreichen. Und bis 2033 soll kein einziges Gebäude schlechter als Klasse D sein.

Eigentümern von besonders schlecht gedämmten Gebäuden und Wohnungen droht nach diesem EU-Gesetzesvorschlag eine Sanierungspflicht.

Besitzer von betroffenen Wohnungen und Wohnhäusern hätten bis 2030 Zeit, um eine höhere Effizienzklasse zu erreichen. Ziel sind vorerst die 15 Prozent des Bestands mit der schlechtesten Bilanz. Eine energetische Renovierung sorge für geringere Energiekosten, die Investitionen würden sich letztendlich selbst bezahlt macht, sagt man.

Der Vorschlag über die Energieeffizienz von Gebäuden ziele darauf ab, die Quote derartiger Renovierungen in der gesamten EU zu erhöhen. Für Renovierungen werden auf EU-Ebene neue Mindeststandards für die Energieeffizienz vorgeschlagen.

Klimaneutralität bei Neubauten ab 2030

Alle Neubauten sollen ab 2030 komplett klimaneutral gebaut werden, also Emissionen von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2) komplett vermeiden oder ausgleichen. Nach Angaben der Kommission sind Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.

Im Grunde ist das alles aber noch nicht fix – es wird nun mit den Mitgliedsländern darüber verhandelt. Die Aufregung ist dennoch groß. Etwa in Österreich, wo seit Wochen gegen die Pläne Stimmung gemacht wird. Hier gehen die Wogen hoch. »Viele haben das Geld nicht«, tönt es von allen Eigentümerorganisationen.

Wo bleibt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG)?

In Österreich gibt es schon seit dem Vorjahr einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz, nämlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG). Es ist unter den Koalitionspartnern ÖVP und Grüne ausverhandelt und im Ministerrat beschlossen, braucht aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Die Verhandlungen laufen nach wie vor.

Die Immobilienwirtschaft mahnt außerdem schon seit Monaten wohnrechtliche Begleitgesetze ein, denn ohne diese würde die Pflicht zum Austausch einer Öl- oder Gasheizung in vielen Fällen mit bestehenden Rechten von Mieterinnen und Mietern, die solche gravierende Eingriffe in das eigene Mietobjekt nicht dulden müssen, kollidieren. Hier ist die österreichische Regierung noch säumig.

Wird in Zukunft eine Sanierungspflicht kommen?

Prinzipiell lässt sich also festhalten: Derzeit gibt es in Österreich keine energetische Sanierungspflicht im Wohnbau. Ab 2025 soll laut Erneuerbare-Wärme-Gesetz der verbindliche Tausch bestimmter Heizungen starten. Dies betrifft aber zunächst nur wenige und gilt für besonders alte Öl- und Kohleheizungen. Insgesamt setzt die Regierung auf Anreize (z. B. durch Förderungen) statt auf Zwang.

Fakt ist aber auch, dass im Bereich Energieeffizienz vieles in Bewegung ist und sich Richtlinien immer wieder ändern. So gab es bereits 2021 einen Gesetzesentwurf der EU, der eine Sanierungspflicht von besonders schlecht gedämmten Gebäuden vorsah – dieser wurde dann aber wieder abgeändert.

Dass mittel- bis langfristig doch eine Pflicht kommen könnte – insbesondere für Gebäude mit besonders niedrigem Energiestandard – ist daher nicht auszuschließen. Das gilt vor allem dann, wenn man sich die Klimaschutz-Ziele der EU und der Bundesregierung ansieht.

Altes Reihenhaus mit roter Fassade von aussen

Die vorgesehenen Ausnahmen der EU von der Sanierungspflicht

Für Gebäude mit Sozialwohnungen sollen die Mitgliedsländer übrigens Ausnahmen von der Sanierungspflicht beschließen können, ebenso für denkmalgeschützte Objekte oder Gotteshäuser.

Ziele der EU-Mitgliedsstaaten: Energiebedarf muss drastisch sinken

Nach dem Europäischen Klimagesetz sollen die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 55 % sinken. Bis 2050 möchte die EU komplett klimaneutral sein. Die österreichische Bundesregierung hat sich das Ziel der Klimaneutralität sogar bis 2040 gesetzt. Daraus folgt, dass der Energiebedarf in allen Bereichen stark sinken muss – auch im Bereich Wohnen.

Laut Erhebungen fallen 40 Prozent des Energiebedarfs in Europa auf Gebäude. Die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude ist deshalb unerlässlich, wenn Österreich und die EU ihre Klimaschutzziele erreichen wollen.

Das bedeutet: Der Druck zur energetischen Sanierung wird auf jeden Fall wachsen.

Sei dies nun durch:

  • steigende Energiepreise
  • Koppelung von Förderungen an bestimmte Energiestandards oder
  • Koppelung der Vergabe von Wohnbau-Krediten an bestimmte Nachhaltigkeitskriterien.

Ob es letztendlich zu einer gesetzlich verankerten Sanierungspflicht kommen wird, ist noch offen und hängt vermutlich auch davon ab, ob andere Maßnahmen vorher greifen oder nicht. Das EU-Parlament hat sich jedenfalls für eine Sanierungspflicht ausgesprochen. Wohngebäude sollen demnach ab einem bestimmten Jahr jeweils mindestens eine bestimmte Energieklasse erreichen müssen.

Welche Mindeststandards gelten?

Grundsätzlich werden die Bauvorschriften – und damit auch die Richtlinien zur energetischen Sanierung – nicht von der Bundesregierung geregelt. Denn die Bauvorschriften sind in Österreich Ländersache, das heißt, die geltenden Mindeststandards können sich von Bundesland zu Bundesland sogar unterscheiden.

Die Richtlinien zur energetischen Sanierung sind in Österreich jetzt schon von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Als Orientierung dienen aber für ganz Österreich die Richtlinien des OIB. Alle Standards des OIB bezüglich Energieeinsparung und Wärmeschutz finden sich in der OIB-Richtlinie 6.

Hier ist geregelt, dass bei Neubau und größeren Renovierungen bestimmte Energiekennzahlen zu erreichen sind, die in diesen Fällen eingehalten werden müssen. Die Werte bei der größeren Renovierung sind dabei nicht ganz so streng wie beim Neubau.

Auch sind bei Einzelmaßnahmen am Gebäuden (also z. B. nur Fenstertausch) Anforderungen für die wärmeübertragenden Bauteile festgelegt. So dürfen neue Fenster beispielsweise einen bestimmten U-Wert nicht überschreiten.

Was ist eine größere Renovierung?

Als größere Renovierung gilt eine Renovierung, bei der mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden, es sei denn, die Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle und der gebäudetechnischen Systeme betragen weniger als 25 % des Gebäudewertes, wobei der Wert des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitgerechnet wird.

Wer also zum Beispiel die energetische Sanierung der Fassade plant, muss sich mit den gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen – denn damit sind in der Regel die Kriterien für eine größere Renovierung erfüllt.

Egal, ob es sich nur um Einzelmaßnahmen oder eine größere Renovierung handelt: Eine energetische Sanierung ist eine finanzielle Investition und die Kosten sind meist beträchtlich.

Wie Sie bereits gemerkt haben, ist das alles relativ kompliziert aufgebaut. Ohne Profi-Beratung geht da fast nichts.

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Benjamin Hofmann

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